Rechtzeitig Vorsorge treffen!
Vorsorge für den Notfall
Vorsorge wird in vielen Bereichen des Lebens getroffen. Doch was ist, wenn eigenverantwortliches Handeln in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr möglich ist? Wer darf dann Entscheidungen fällen? Für solche Situationen sollte frühzeitig festgelegt werden, was getan oder unterlassen werden soll.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann eine Person frühzeitig Vorsorge für den Notfall treffen. Sie kann festlegen, inwieweit im Falle von Einwilligungsunfähigkeit – insbesondere bei schwerster, aussichtsloser Erkrankung – lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht stellen sinnvolle Ergänzungen zur Patientenverfügung dar.
Betreuungsverfügung
Für Personen, die alleinstehend sind oder keine Person haben, der sie im Falle ihrer eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit vertrauen, kann eine Betreuungsverfügung erlassen werden. Durch diese kann bestimmt werden, wer vom zuständigen Amtsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Vorsorgevollmacht
Als Alternative zur Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die bei Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit des Verfassers diesen rechtswirksam vertreten kann. Der Bevollmächtigte ist an die Patientenverfügung gebunden und verpflichtet, diese zu realisieren.
Avery Zweckform erleichtert Ihnen die Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung:
Das umfangreiche Vordruckset (Artikelnummer 2837) besteht aus:
- Patientenverfügung (2 x)
- Hinweisen
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Hinweiskärtchen für den Geldbeutel (2x)